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   VG Braunschweig, 05.05.2017 - 9 A 238/16   

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VG Braunschweig, 05.05.2017 - 9 A 238/16 (https://dejure.org/2017,19028)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 05.05.2017 - 9 A 238/16 (https://dejure.org/2017,19028)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Mai 2017 - 9 A 238/16 (https://dejure.org/2017,19028)
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  • VG Braunschweig, 08.02.2017 - 9 A 246/16

    Asylrecht - Hauptsacheverfahren (Flüchtlingseigenschaft)

    Auszug aus VG Braunschweig, 05.05.2017 - 9 A 238/16
    Die allgemeine, jeden unterschiedslos treffende Gefahr potentieller Befragungen unter Einsatz von Folter vermag einen über die Zuerkennung subsidiären Schutzes hinausgehenden Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht zu begründen (vgl. dazu eingehend Urteil der Kammer vom 8.2.2017 - 9 A 246/16 - juris, unter Bezugnahme insbesondere auf OVG Rh.-Pf., Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris).

    Es genügt insoweit ein geringer Verdachtsgrad (vgl. Urteil der Kammer vom 8.2.17 - 9 A 246/16 -, unter Hinweis auf Immigration and Refugee Board of Canada, Bericht vom 19.01.2016, S. 4, Ziff. 3: Treatment of Failed Refugee Claimants: However, the conflict has probably raised the suspicion levels of officials."; UNHCR-Erwägungen zum Schutzbedarf von Personen, die aus der Arabischen Republik Syrien fliehen, 4. akt. Fassung, November 2015, S. 12).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus VG Braunschweig, 05.05.2017 - 9 A 238/16
    Die allgemeine, jeden unterschiedslos treffende Gefahr potentieller Befragungen unter Einsatz von Folter vermag einen über die Zuerkennung subsidiären Schutzes hinausgehenden Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht zu begründen (vgl. dazu eingehend Urteil der Kammer vom 8.2.2017 - 9 A 246/16 - juris, unter Bezugnahme insbesondere auf OVG Rh.-Pf., Urt. v. 16.12.2016 - 1 A 10922/16 -, juris).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Braunschweig, 05.05.2017 - 9 A 238/16
    Rückkehrer, die sich dem Wehrdienst entzogen haben, laufen nach Ansicht der Kammer vor diesem Hintergrund mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Gefahr, bei einer (hypothetischen) Rückkehr nach Syrien im Rahmen der zu erwartenden Rückkehrerbefragung bzw. einer etwaigen anschließenden Verbringung in ein Haft- oder Verhörzentrum einer menschenrechtswidrigen Behandlung ausgesetzt zu sein, weil die Entziehung von der Wehrpflicht seitens des syrischen Regimes als illoyal wahrgenommen wird und der Wehrdienstpflichtige in den Verdacht gerät, eine abweichende, oppositionelle politische Einstellung zu vertreten (so auch Bay. VGH, Urt. v. 12.12.2016 -21 B 16.30372).
  • OVG Thüringen, 14.12.2016 - 3 ZKO 638/16

    Syrien - unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der

    Auszug aus VG Braunschweig, 05.05.2017 - 9 A 238/16
    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass Wiedereinreisen bei Rückführungen kanalisiert über den zentralen internationalen Flughafen Damaskus stattfinden und so nur verhältnismäßig wenige Ressourcen beanspruchen würden (so zu diesem Gesichtspunkt auch: Thür. OVG, Beschl. v. 14.12.2016 - 3 ZKO 638/16 - juris, Rn. 13).
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